Anwohnerparken
Mit großer Verwunderung hat die CDU-Fraktion die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Thema Anwohnerparken in Mayen zur Kenntnis genommen. Obwohl es bis heute jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, philosophiert die Stadtverwaltung in Person des Oberbürgermeisters bereits über eine Gebührenanpassung um bis zu 800%. Dies mag die persönliche Meinung von wem auch immer sein, mehr allerdings auch nicht.
Bis heute fehlt es an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die diese Gebührenanpassung ermöglichen würde. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anregung aus dem Bundesverkehrsministerium, die der zuständige Minister Andreas Scheuer in ihrer Verselbständigung jüngst bereits wieder eingefangen hat. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass Festsetzungen von städtischen Gebühren und Steuern eine originäre Angelegenheit des Stadtrates sind, zu denen die Verwaltung lediglich einen Vorschlag unterbreitet.
Dabei ist es selbstverständlich, dass man bei veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auch über eine Anpassung der Gebühr reden kann. Die Anwohner allerdings ohne Not mit einer derartigen Steigerung zu verunsichern, halten wir für den falschen Weg. Hier bedarf es im Vorfeld eines offenen Dialogs mit den betroffenen Anwohnern und Vermietern. Denn eines ist klar: wir müssen die Attraktivität unserer Innenstadt – und dazu zählt auch die Attraktivität des Wohnens in der Innenstadt – dauerhaft stärken und nicht schwächen. Dafür werden wir uns einsetzen.