Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen — „Gummi und Eisen“: Strafrecht im Nationalsozialismus wird in den Blick genommen
Seit nunmehr 70 Jahren ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Garantie dafür, dass wir in unserem Land in einer freiheitlichen Gesellschaft leben können. Entstanden ist es nicht zuletzt als Gegenentwurf zur Ideologie des Nationalsozialismus, die weder die Gleichheit aller Menschen noch deren individuelle Freiheit anerkannte. Zur Erreichung nationalsozialistischer Ziele diente den Machthabern in hohem Maße auch der Einsatz des Strafrechts, das im demokratischen Rechtsstaat als schärfstes Machtinstrument der Staatsgewalt lediglich als ultima ratio, also als äußerstes Mittel, eingesetzt werden darf, um von der Rechtsordnung missbilligte Verhaltensweisen zu sanktionieren. Die Nationalsozialisten nutzten dieses scharfe Schwert dagegen auch und gerade zur Beseitigung unliebsamer Personen und Gegner. Doch wie war das Strafrecht im Dritten Reich gestaltet? Wie wirkte es? Und wie unterscheidet sich das Strafrecht unter dem Grundgesetz hiervon? Mit diesen Fragen wird sich Prof. Dr. Till Zimmermann, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich europäischer und internationaler Bezüge an der Universität Trier, im Rahmen des zweiten „Mayener Gesprächs“ der CDU Mayen auseinandersetzen. Dabei wird er unter dem Titel „Gummi und Eisen – Strafrecht im Nationalsozialismus“ auch auf Tendenzen in der heutigen Gesetzgebungsdebatte und –praxis eingehen, die Parallelen zum Recht der damaligen Zeit aufweisen. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 14. Juni 2019, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.