Wer trägt hier die Verantwortung?
In einer Pressemitteilung der Grünen zu einem Beschluss des Technischen Ausschusses zum Kauf einer Kleinkehrmaschine üben diese heftige Kritik an dessen Abstimmungsverhalten und sie werfen dem Ausschuss vor, insgesamt 44.000 Euro zu viel ausgeben zu wollen. Hierbei werden aber entscheidende Fakten unterschlagen, die es richtig zu stellen gilt.
Die besagte Kleinkehrmaschine war aufgrund eines technischen Defekts ab Anfang Juli nicht mehr einsatzfähig. Erst vergangenen Montag, also nach etwa 5 Wochen konnte eine Leihmaschine auf den Mayener Straßen gesichtet werden. Dem ging ein reger Austausch des Fraktionsvorsitzenden der CDU und dem Oberbürgermeister über die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung der Maschine und der Ausübung der satzungsgemäßen Kehrpflicht in der Innenstadt einher. Der schlechte technische Zustand der Kehrmaschine war der Verwaltung seit geraumer Zeit bekannt. Nicht zuletzt deswegen wurden im vergangenen Jahr für den Haushalt 2020 entsprechend investive Mittel in Höhe von 125.000 Euro für die Ersatzbeschaffung einer Neumaschine angesetzt. Aufgrund der Vorgaben der Verwaltung wurde die Einstellung der Haushaltsmittel bereits im Vorfeld um ein Jahr nach hinten verschoben. Warum der Oberbürgermeister dann aber nach der Genehmigung des Haushalts durch die ADD bis August nicht in der Lage war, eine entsprechende öffentliche Ausschreibung auf den Weg zu bringen, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach Rücksprache wurde dann mitgeteilt, dass die Anschaffung sowieso erst für 2021 geplant war. Das lässt viele Fragen offen.
Um nun das Dilemma mit der Kleinkehrmaschine zu lösen, fragte die Verwaltung bei möglichen Händlern nach. Hier wurde man bei dem Lieferanten der derzeit defekten Maschine fündig, der eine Vorführ- bzw. Leihmaschine abzugeben hat. Allerdings muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch diese Anschaffung ausgeschrieben werden. Aufgrund eines Auftragswertes unter 100.000 Euro entschied man sich, dem Ausschuss eine beschränkte Ausschreibung vorzuschlagen. Dabei wurde das Leistungsverzeichnis auf die potentiell verfügbare Maschine angepasst (maximal 2 Jahre alt, maximal 500 Betriebsstunden). Dem Vernehmen nach wurden auch weitere Abreden in Bezug auf die Anrechnung von zwischenzeitlich anfallenden Leihgebühren getroffen. Nach einhelliger Meinungsbildung in der CDU-Fraktion, in der wir glücklicherweise — anders als die Stadtverwaltung selbst — über das Fachwissen mehrerer Juristen verfügen, ist dieses Vorgehen der Verwaltung nicht rechtskonform. Eine vorzeitige Einbeziehung eines Teilnehmers eines späteren beschränkten oder öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und die Abstimmung eines Leistungsverzeichnisses auf ein bestimmtes Produkt, sind nicht rechtskonform und können zu einer späteren Aufhebung des Verfahrens führen. Daher musste der Ausschuss die Vorlage der Verwaltung zurückweisen und im Sinne der Rechtssicherheit und des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln eine öffentliche Ausschreibung beschließen und die Verwaltung schützen. Zudem ist das in der Pressemitteilung aufgeworfene Einsparpotenzial in Höhe von 44.000 Euro völlig falsch. Die besagte eingesparte Mehrwertsteuer hätte auch bei einer wie im Haushalt beschlossenen Beschaffung in 2020 realisiert werden können. Weiterhin muss den anfallenden Kosten für die Leihmaschine die in dieser Zeit gesparte Abschreibung und Reparaturkosten der eigenen Kehrmaschine entgegengesetzt werden. Ferner ist eine Neumaschine im Gegensatz zu einer zwei Jahre alten Gebrauchtmaschine in vielerlei Hinsicht, ökonomisch, ökologisch und sicherheitstechnisch weiterentwickelt. Sie verfügt über eine vollständige Herstellergarantie und kann so konfiguriert werden, wie wir das in Mayen benötigen. Darüber hinaus muss sie aufgrund der längeren Nutzungsdauer erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wieder ersetzt werden.
Hätte die Verwaltung die mit dem Haushalt 2020 beschlossene Neuanschaffung der Kleinkehrmaschine rechtzeitig umgesetzt, hätten sich die Mitglieder des technischen Ausschusses hier nicht so viele Gedanken machen müssen. Man muss sich also durchaus hinterfragen, wer hier die Verantwortung trägt.