23. August 2020

Wer trägt hier die Verantwortung?

In einer Pres­se­mit­tei­lung der Grü­nen zu einem Beschluss des Tech­ni­schen Aus­schus­ses zum Kauf einer Klein­kehr­ma­schi­ne üben die­se hef­ti­ge Kri­tik an des­sen Abstim­mungs­ver­hal­ten und sie wer­fen dem Aus­schuss vor, ins­ge­samt 44.000 Euro zu viel aus­ge­ben zu wol­len. Hier­bei wer­den aber ent­schei­den­de Fak­ten unter­schla­gen, die es rich­tig zu stel­len gilt.

Die besag­te Klein­kehr­ma­schi­ne war auf­grund eines tech­ni­schen Defekts ab Anfang Juli nicht mehr ein­satz­fä­hig. Erst ver­gan­ge­nen Mon­tag, also nach etwa 5 Wochen konn­te eine Leih­ma­schi­ne auf den Maye­ner Stra­ßen gesich­tet wer­den. Dem ging ein reger Aus­tausch des Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den der CDU und dem Ober­bür­ger­meis­ter über die Not­wen­dig­keit der Ersatz­be­schaf­fung der Maschi­ne und der Aus­übung der sat­zungs­ge­mä­ßen Kehr­pflicht in der Innen­stadt ein­her. Der schlech­te tech­ni­sche Zustand der Kehr­ma­schi­ne war der Ver­wal­tung seit gerau­mer Zeit bekannt. Nicht zuletzt des­we­gen wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr für den Haus­halt 2020 ent­spre­chend inves­ti­ve Mit­tel in Höhe von 125.000 Euro für die Ersatz­be­schaf­fung einer Neu­ma­schi­ne ange­setzt. Auf­grund der Vor­ga­ben der Ver­wal­tung wur­de die Ein­stel­lung der Haus­halts­mit­tel bereits im Vor­feld um ein Jahr nach hin­ten ver­scho­ben. War­um der Ober­bür­ger­meis­ter dann aber nach der Geneh­mi­gung des Haus­halts durch die ADD bis August nicht in der Lage war, eine ent­spre­chen­de öffent­li­che Aus­schrei­bung auf den Weg zu brin­gen, ent­zieht sich mei­ner Kennt­nis. Nach Rück­spra­che wur­de dann mit­ge­teilt, dass die Anschaf­fung sowie­so erst für 2021 geplant war. Das lässt vie­le Fra­gen offen.

Um nun das Dilem­ma mit der Klein­kehr­ma­schi­ne zu lösen, frag­te die Ver­wal­tung bei mög­li­chen Händ­lern nach. Hier wur­de man bei dem Lie­fe­ran­ten der der­zeit defek­ten Maschi­ne fün­dig, der eine Vor­­­führ- bzw. Leih­ma­schi­ne abzu­ge­ben hat. Aller­dings muss auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben auch die­se Anschaf­fung aus­ge­schrie­ben wer­den. Auf­grund eines Auf­trags­wer­tes unter 100.000 Euro ent­schied man sich, dem Aus­schuss eine beschränk­te Aus­schrei­bung vor­zu­schla­gen. Dabei wur­de das Leis­tungs­ver­zeich­nis auf die poten­ti­ell ver­füg­ba­re Maschi­ne ange­passt (maxi­mal 2 Jah­re alt, maxi­mal 500 Betriebs­stun­den). Dem Ver­neh­men nach wur­den auch wei­te­re Abre­den in Bezug auf die Anrech­nung von zwi­schen­zeit­lich anfal­len­den Leih­ge­büh­ren getrof­fen. Nach ein­hel­li­ger Mei­nungs­bil­dung in der CDU-Frak­­ti­on, in der wir glück­li­cher­wei­se — anders als die Stadt­ver­wal­tung selbst — über das Fach­wis­sen meh­re­rer Juris­ten ver­fü­gen, ist die­ses Vor­ge­hen der Ver­wal­tung nicht rechts­kon­form. Eine vor­zei­ti­ge Ein­be­zie­hung eines Teil­neh­mers eines spä­te­ren beschränk­ten oder öffent­li­chen Aus­schrei­bungs­ver­fah­rens und die Abstim­mung eines Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses auf ein bestimm­tes Pro­dukt, sind nicht rechts­kon­form und kön­nen zu einer spä­te­ren Auf­he­bung des Ver­fah­rens füh­ren. Daher muss­te der Aus­schuss die Vor­la­ge der Ver­wal­tung zurück­wei­sen und im Sin­ne der Rechts­si­cher­heit und des spar­sa­men Umgangs mit Haus­halts­mit­teln eine öffent­li­che Aus­schrei­bung beschlie­ßen und die Ver­wal­tung schüt­zen. Zudem ist das in der Pres­se­mit­tei­lung auf­ge­wor­fe­ne Ein­spar­po­ten­zi­al in Höhe von 44.000 Euro völ­lig falsch. Die besag­te ein­ge­spar­te Mehr­wert­steu­er hät­te auch bei einer wie im Haus­halt beschlos­se­nen Beschaf­fung in 2020 rea­li­siert wer­den kön­nen. Wei­ter­hin muss den anfal­len­den Kos­ten für die Leih­ma­schi­ne die in die­ser Zeit gespar­te Abschrei­bung und Repa­ra­tur­kos­ten der eige­nen Kehr­ma­schi­ne ent­ge­gen­ge­setzt wer­den. Fer­ner ist eine Neu­ma­schi­ne im Gegen­satz zu einer zwei Jah­re alten Gebraucht­ma­schi­ne in vie­ler­lei Hin­sicht, öko­no­misch, öko­lo­gisch und sicher­heits­tech­nisch wei­ter­ent­wi­ckelt. Sie ver­fügt über eine voll­stän­di­ge Her­stel­ler­ga­ran­tie und kann so kon­fi­gu­riert wer­den, wie wir das in May­en benö­ti­gen. Dar­über hin­aus muss sie auf­grund der län­ge­ren Nut­zungs­dau­er erst zu einem deut­lich spä­te­ren Zeit­punkt wie­der ersetzt werden.

Hät­te die Ver­wal­tung die mit dem Haus­halt 2020 beschlos­se­ne Neu­an­schaf­fung der Klein­kehr­ma­schi­ne recht­zei­tig umge­setzt, hät­ten sich die Mit­glie­der des tech­ni­schen Aus­schus­ses hier nicht so vie­le Gedan­ken machen müs­sen. Man muss sich also durch­aus hin­ter­fra­gen, wer hier die Ver­ant­wor­tung trägt.